Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0578/22 vom 05.04.2022 werden entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, dem Feuerwehrförderverein Rohda (Haarberg) e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des bereits stattgefundenen Maifeuers, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, weitere finanzielle Mittel i.H.v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Miet- und Stromkosten sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.