Sitzung: 16.05.2022 OR MOL/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0868/22
Beschluss
Entsprechend § 16
i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben ,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von
300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen,
Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke
verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.