Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2426/21
Beschluss
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen (Anlage 2) gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr.
0036/20 vom 27.05.2020 geändert.
02
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/ Augsburger
Straße“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom 01.02.2022 und die Begründung (Anlage
3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes
und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2
i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5c beigefügt.)