Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen (Anlage 2) gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 0036/20 vom 27.05.2020 geändert.

 

02

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/ Augsburger Straße“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom 01.02.2022 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5c beigefügt.)