Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Auf Grund von § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird die Satzung über die Anordnung der 1. Verlängerung der am 07.08.2020 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum Johannesplatz" – VS029 um ein weiteres Jahr beschlossen. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4c beigefügt.)