Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2298/21
Beschluss
Auf Grund von
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1
Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2
Thüringer Bauordnung (ThürBO) und §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 2
Abs. 1 und 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der zum Zeitpunkt
des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung,
wird die Satzung über die Anordnung der 1. Verlängerung der am
07.08.2020 in Kraft getretenen Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes JOP721 "Ortsteilzentrum
Johannesplatz" – VS029 um ein weiteres Jahr beschlossen. Der beiliegende Satzungstext (Anlage 3) über die
Veränderungssperre und der Lageplan im Maßstab 1: 1000 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4a bis 4c beigefügt.)