Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der rechtskräftige Bebauungsplan BIN031 „Büro- u. Gewerbepark“ soll geändert werden.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Ausschluss der Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten oder sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten, zum Schutz zentraler  Versorgungsbereiche und der wohnungsnahen Versorgung
  • Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient, soll abweichend ausnahmsweise zulässig sein

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

03

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes BIN031 „Büro- u. Gewerbepark " in seiner Fassung vom 25.03.2022 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11a bis 11c1 beigefügt.)