Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 0497/22
Beschluss
01
Der
rechtskräftige Bebauungsplan BIN031 „Büro- u. Gewerbepark“ soll geändert
werden.
Mit
der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausschluss
der Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten
oder sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten, zum Schutz
zentraler Versorgungsbereiche und
der wohnungsnahen Versorgung
- Einzelhandel im räumlichen und
funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen
Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem
Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient, soll
abweichend ausnahmsweise zulässig sein
02
Das Verfahren wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
03
Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes BIN031 „Büro- u. Gewerbepark " in
seiner Fassung vom 25.03.2022 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes
und dessen Begründung werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i. V.
m. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11a bis 11c1 beigefügt.)