Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0512/22
Beschluss
Die Anspruchsvoraussetzungen für den
Familienpass entsprechend Beschlusspunkt 01 des Beschlusses 244/2001 sowie Maßnahmepunkt
3 des Beschlusses zur Drucksache 1760/10 werden wie folgt neu gefasst:
01
Mit Beginn des Jahres 2023 wird jährlich
unter folgenden Anspruchsvoraussetzungen ein Familienpass zur Verfügung
gestellt:
-
Familien
mit Kindern bis 17 Jahren, deren Hauptwohnsitz Erfurt ist,
-
getrennt
lebende Sorgeberechtigte, von denen eine Sorgeberechtigte/ein Sorgeberechtigter
den Hauptwohnsitz in Erfurt hat, deren Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von
Erfurt gemeldet sind. Ein Nachweis erfolgt durch Vorlage der Geburtsurkunde,
Sorgerechtserklärung oder Vaterschaftsanerkennung.
Der Anspruch gilt nicht für
Institutionen/Einrichtungen (z. B. Heime etc.)