Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Familienpass entsprechend Beschlusspunkt 01 des Beschlusses 244/2001 sowie Maßnahmepunkt 3 des Beschlusses zur Drucksache 1760/10 werden wie folgt neu gefasst:

 

01

Mit Beginn des Jahres 2023 wird jährlich unter folgenden Anspruchsvoraussetzungen ein Familienpass zur Verfügung gestellt:

-          Familien mit Kindern bis 17 Jahren, deren Hauptwohnsitz Erfurt ist,

-          getrennt lebende Sorgeberechtigte, von denen eine Sorgeberechtigte/ein Sorgeberechtigter den Hauptwohnsitz in Erfurt hat, deren Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Erfurt gemeldet sind. Ein Nachweis erfolgt durch Vorlage der Geburtsurkunde, Sorgerechtserklärung oder Vaterschaftsanerkennung.

 

Der Anspruch gilt nicht für Institutionen/Einrichtungen (z. B. Heime etc.)