Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt, speziell Jugendgerichtshilfe, zu prüfen, ob und in wie weit die Errichtung einer Jugendstation in Erfurt sinnvoll ist.

 

02

Nach Abschluss dieser Prüfung ist dem Stadtrat zum Ende des 4. Quartals 2022 ein Bericht vorzulegen, der in Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss Hilfe zur Erziehung erarbeitet werden soll.

 

03

In Zuge dessen ist auch Kontakt mit den Jugendstationen in Jena und Gera aufzunehmen um diese nach ihrer Arbeit und Entstehungsgeschichte zu befragen.