Sitzung: 01.06.2022 StR/004/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2448/21
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
gemeinsam mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt, speziell
Jugendgerichtshilfe, zu prüfen, ob und in wie weit die Errichtung einer
Jugendstation in Erfurt sinnvoll ist.
02
Nach Abschluss dieser Prüfung ist dem
Stadtrat zum Ende des 4. Quartals 2022 ein Bericht vorzulegen, der in
Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss Hilfe zur Erziehung erarbeitet werden
soll.
03
In Zuge dessen ist auch Kontakt mit den
Jugendstationen in Jena und Gera aufzunehmen um diese nach ihrer Arbeit und
Entstehungsgeschichte zu befragen.