Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein   Gottstedter Dorf Klub e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 987,19 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Sitzbänken, Bodenhülsen inklusive Material zur Montage eines Tisches sowie Aufbereitungskosten für den vorhandenen Tisch verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.