Sitzung: 10.05.2022 OR FRI/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0818/22
Beschluss
Entsprechend §17 (2a), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V.,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von
549,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten
finanziellen Mittel können u.a. für die Anschaffung einer Musikbox mit Mikrofon
eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.