Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein "Tiefthaler Kirmesgesellschaft e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 2600,00 Euro – vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes- zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Anmietung eines Zeltes eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.