Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1)      Entsprechend § 17 (2) a) in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. für die Durchführung und Gestaltung des traditionellen Dorf- und Schützenfestes – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes – finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)      Diese finanzielle Unterstützung wird u. a. für Gebühren und Genehmigungen, musikalische Unterhaltung, Hüpfburg und Bastelmaterial für Kinder sowie Mobiltoiletten verwendet.

3)      Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

4)      Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.