Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers am 30.04.2022 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes - finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden für Gebühren und Genehmigungen sowie für Miete der Toiletten und Musik verwendet. Bereits getätigte Ausgaben können mit abgerechnet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.