Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Sommersonnenwendfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, Rahmenprogramm, Präsente, Süßigkeiten für Kinder, Fackeln, Brennholz, Deko- und Bastelmaterial und Kosten der GEMA eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.