Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Marbacher Burschenverein "Einigkeit" 1894 e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 1.200 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Herbstfestes) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.