Sitzung: 11.05.2022 OR MAR/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0686/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein Marbacher Lausbuben e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Projekt "Bewegungslehre für Kinder") bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.