Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Feuerwehrverein Marbach, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Ausgaben (u.a. Vorbereitung und Durchführung des Adventsmarktes) eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.