Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine, Befangen: keine

Beschluss:

1. Der Feuerwehrförderverein Erfurt-Mittelhausen e.V. erhält gem. § 17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 400,00 EUR zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen (hier: Faltpavillon) für verschiedene, vom Verein organisierte Veranstaltungen im Ortsteil.

2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.