Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.)          Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein Kindertagesstätte Buchenberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 Euro, vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes, für das Jubiläumsfest zur Verfügung gestellt.

2.)          Diese Unterstützung wird für die künstlerische Umrahmung (Artisten, Seifenblasenshow etc.) verwendet.

3.)          Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

4.)          Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.