Sitzung: 30.03.2022 OR MAR/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0739/22
Beschluss:
Entsprechend § 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung der Osterfeier für die Senioren, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i. H. v. 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.