Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung, finanzielle Mittel in Höhe von 5.979,11 EUR für die Instandsetzung (Malern, Fußboden u. ä.) des Nebengelasses vom Bürgerhaus sowie Bürgerhaus in Gottstedt zur Verfügung gestellt.