Sitzung: 16.05.2022 OR MOL/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0487/22
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV`57
e.V., vorbehaltlich der Bestätigung
des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zur Absicherung des
Spielbetriebes im Bereich Fußball und Gymnastik, der Abrechnung von Schiedsrichterkosten,
Sportplatz- und Gebäudemiete, Anschaffung von Trainings- und Spielmaterialien
in den Sparten Fußball (Fußballtrainingstore), Gymnastik und Darts, Anschaffung
von Preisen und Pokalen für Veranstaltungen und Turniere sowie zur Auszeichnung
von Mitgliedern eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.