Sitzung: 10.05.2022 OR BIS/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0724/22
Beschluss:
Entsprechend § 4 i. V. m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Fachamt (Ortsteilverwaltung) oder einem von ihr Beauftragten für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i. H. v. 275,00 EUR bereitgestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.