Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Gottstedter Dorf Klub e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Kosten eines Rahmenprogramms, Süßigkeiten, Bastel- und Dekorationsmaterial, kleine Präsente und Preise sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.