Sitzung: 10.05.2022 OR GOT/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0723/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Gottstedter Dorf Klub e.V. für die
Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes, vorbehaltlich der Bestätigung
des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zu Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Kosten eines
Rahmenprogramms, Süßigkeiten, Bastel- und Dekorationsmaterial, kleine Präsente
und Preise sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren
eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.