Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Gottstedter Dorf Klub e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, für die musikalische Umrahmung, für Kosten für ein Rahmenprogramm sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.