Sitzung: 10.05.2022 OR GOT/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0722/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Gottstedter Dorf Klub e.V. zur
Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes, vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und
Dekorationsmaterial, für die musikalische Umrahmung, für Kosten für ein
Rahmenprogramm sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und
Gebühren eingesetzt werden.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.