Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten, vorbehaltich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Dekorationsmaterial, Blumen und Druckkosten der Flyer sowie Honorar des Organisten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.