Sitzung: 10.05.2022 OR GOT/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0721/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung
und Durchführung von Veranstaltungen und Konzerten, vorbehaltich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von
Dekorationsmaterial, Blumen und Druckkosten der Flyer sowie Honorar des
Organisten eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.