Sitzung: 10.05.2022 OR GOT/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0720/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die
Vorbereitung und Durchführung des Karpfenteichfestes, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und
Dekorationsmaterial, Präsenten und musikalische Umrahmung sowie für die mit der
Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.