Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung des Karpfenteichfestes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten und musikalische Umrahmung sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.