Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit Weihnachtsbaumsetzung, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten, Süßigkeiten für die Kinder, Kaffee und Weihnachtsgebäck, musikalische Umrahmung sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.