Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Bürger und Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V. erhält vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes gemäß § 18 (b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 150,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung der Maifeier.

 

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend  dem Antrag  u.a. für das Maibaumsetzen, Rahmenprogramm, Essen, Getränke  und Gebühren verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.