Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. ein Schlüsselkasten mit entsprechenden Material zur Anbringung), finanzielle Mittel i.H.v.100,00 EUR – vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes - zur Verfügung gestellt.