Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Absatz (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Music College Erfurt e.V. zur Ausstattung und Gestaltung der Küche und des Fitnessraumes finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können  u. a.  zum Kauf von Töpfen, Pfannen, Bräter und div. Küchenutensilien sowie für Sportmatten und Trainingszubehör genutzt werden. Außerdem können die Mittel zur Begleichung von Honoraren u.a. Dolmetscher sowie für die benötigten Lebensmittel im Zusammenhang mit dem Angebot zum interkulturellen Kochen/Empfangs verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für  Getränken, Speisen und Süßigkeiten ist gestattet.

Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.