Beschluss:
Die Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen Ortsteilbürgermeisterin Kindergärten Kindertag
3.2. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – StraßenbeleuchtungÂ
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1 – 3.2 Verwendung der Mittel nach § 16 und § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert