Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 

Dem Tiefbau- und Verkehrsamt werden entsprechend § 4 i.V.m. § 13, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 9.600,00 EUR für dringende Unterhaltungsarbeiten – und Sanierungsarbeiten der Straßenbeleuchtungsanlagen bereitgestellt.