Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Der Feuerwehrverein Kühnhausen e.V. erhält gem. §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt( Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 600,00 EUR zur Anschaffung beweglichen Anlagevermögens (Laptop und zugehörige Software zur Verwendung im Rahmen der Vereinstätigkeiten und Ausbildung der Kameraden).
  2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.