Sitzung: 31.03.2022 OR KUE/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0632/22
Beschluss:
- Der Feuerwehrverein Kühnhausen
e.V. erhält gem. §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt(
Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 600,00
EUR zur Anschaffung beweglichen Anlagevermögens (Laptop und zugehörige
Software zur Verwendung im Rahmen der Vereinstätigkeiten und Ausbildung
der Kameraden).
- Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.