Sitzung: 31.03.2022 OR KUE/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0629/22
Beschluss:
- Dem Feuerwehrförderverein werden
gem. §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung)
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Herstellung von
Ausbildungsmaterial (z.B. Brandhaus) für die Jugendfeuerwehr 190,00 EUR
für den Kauf des benötigten Materials zur Verfügung gestellt.
- Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.