Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Dem Feuerwehrförderverein werden gem. §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Herstellung von Ausbildungsmaterial (z.B. Brandhaus) für die Jugendfeuerwehr 190,00 EUR für den Kauf des benötigten Materials zur Verfügung gestellt.
  2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.