Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Dem FSV Kühnhausen e.V. werden gem.§17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR für Schiedsrichterkosten, Anschaffung von Trainingsmitteln (Bälle, Kleinmaterial, Equipment zur Trainingsunterstützung) sowie die Anschaffung von Trainings- und Spielerkleidung zur Verfügung gestellt.
  2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.