Sitzung: 12.04.2022 OR URB/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0627/22
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 13 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v.400,00 EUR für die Erneuerung des Radwegweisers bereit gestellt.