Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für  die Veranstaltung "Tanz in den Mai" finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Essen, Getränke sowie Bastel- und Dekorationsmaterial und Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung "Tanz in den Mai" entstehen, verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.