Sitzung: 07.04.2022 OR WAL/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0620/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der
stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die Veranstaltung "Tanz in den Mai"
finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Essen, Getränke sowie Bastel- und
Dekorationsmaterial und Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung
"Tanz in den Mai" entstehen, verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.