Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der stellvertretenden  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für das traditionelle Ostereiersuchen finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Präsenten, Bastel- und Dekorationsmaterial verwenden werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.