Sitzung: 06.04.2022 OR STO/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0216/22
Beschluss:
Entsprechend § 16
i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung
der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin
oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben ,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von
250,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die
bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen,
Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke
verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.