Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i. V.m.§19,  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben , vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen, Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.