Sitzung: 05.04.2022 OR ROH/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0579/22
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V.m.§19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt,
werden der Ortsteilbürgermeisterin oder
einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben ,
vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von
150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von
Grün- bzw. Blühpflanzen, Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko)
für Repräsentationszwecke verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.