Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1974/21
Beschluss
Für
den Bereich südlich Heckerstieg / östlich der Greifswalder Straße soll gemäß §
2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan JOV757 „Gewerbeflächen südlich
Heckerstieg“ aufgestellt werden.
Der
Geltungsbereich wird begrenzt:
im
Norden:Â Â Â Â Â Â Â durch
die nördliche Flurstücksgrenze der Straße Heckerstieg
im
Osten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch
die Bahntrasse
im
Süden:          durch
eine geradlinige Verlängerung nördlich Gebäudekante bzw. Giebelfassade
Greifswalder Straße 24 zwischen Greifswalder Straße und Bahndamm
im
Westen:Â Â Â Â Â Â Â durch
die östliche Flurstückgrenze der Greifswalder Straße
Mit
dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Dabei
werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Sicherung und Entwicklung eines
Gewerbegebietes
-
Bestandssicherung des Gewerbes
Heckerstieg 5
-
Standortverträgliche Nachnutzung der
Flächen Greifswalder Straße 23 und Heckerstieg 6
-
Ausschluss von Einzelhandel unter
Berücksichtigung des genehmigten Bestandes sowie Ausschluss von
Vergnügungsstätten
-
Festsetzung von erforderlichen
Umwelt-und Naturschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines südlich
gelegenen Wohngebietes und der bestehenden Wohngebäude westlich der
Greifswalder Straße
-
Aufwertung des Gebietes durch
strukturierte Pflanzmaßnahmen mit Großgrün
-
Einordnung einer öffentlichen
Durchwegung vom geplanten Wohngebiet bis zum Heckerstieg
-
Schaffung
einer alleeartigen Baumbepflanzung entlang des Heckstieges mit einer deutlich
höheren Anzahl von Bäumen (ca. 35 Bäume) als in der Gesamtübersicht (Anlage 2)
angedeutet
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt"
gebietsbezogen konkretisiert werden.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7a und 7b beigefügt.)