Beschluss

 

Für den Bereich südlich Heckerstieg / östlich der Greifswalder Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan JOV757 „Gewerbeflächen südlich Heckerstieg“ aufgestellt werden.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

im Norden:        durch die nördliche Flurstücksgrenze der Straße Heckerstieg

im Osten:            durch die Bahntrasse

im Süden:           durch eine geradlinige Verlängerung nördlich Gebäudekante bzw. Giebelfassade Greifswalder Straße 24 zwischen Greifswalder Straße und Bahndamm

im Westen:        durch die östliche Flurstückgrenze der Greifswalder Straße

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Sicherung und Entwicklung eines Gewerbegebietes

-          Bestandssicherung des Gewerbes Heckerstieg 5

-          Standortverträgliche Nachnutzung der Flächen Greifswalder Straße 23 und Heckerstieg 6

-          Ausschluss von Einzelhandel unter Berücksichtigung des genehmigten Bestandes sowie Ausschluss von Vergnügungsstätten

-          Festsetzung von erforderlichen Umwelt-und Naturschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines südlich gelegenen Wohngebietes und der bestehenden Wohngebäude westlich der Greifswalder Straße

-          Aufwertung des Gebietes durch strukturierte Pflanzmaßnahmen mit Großgrün

-          Einordnung einer öffentlichen Durchwegung vom geplanten Wohngebiet bis zum Heckerstieg

-          Schaffung einer alleeartigen Baumbepflanzung entlang des Heckstieges mit einer deutlich höheren Anzahl von Bäumen (ca. 35 Bäume) als in der Gesamtübersicht (Anlage 2) angedeutet

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 7a und 7b beigefügt.)