Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1946/21
Beschluss
01
Für
den Bereich östlich der Greifswalder Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB
der Bebauungsplan JOV754 "Schulcampus Greifswalder Straße"
aufgestellt werden.
Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
im Vorentwurf (Anlage 2) zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit
dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Dabei
werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Revitalisierung
einer innerstädtischen Brachfläche
-Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer
Gemeinbedarfsfläche
-Â Â Â Â Â Â Â Realisierung
eines Schulcampus für bis zu 1000 Schüler / Schülerinnen sowie einer
2-Felder-Sporthalle zur bedarfsgerechten Abdeckung der erforderlichen
Schulplätze
-Â Â Â Â Â Â Â Festsetzung
von erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines
südlich gelegenen zentralen Versorgungsbereiches sowie angrenzender
Straßenverkehrs- und Bahnflächen mit hoher Lärmbelastung
-Â Â Â Â Â Â Â Einordnung
einer öffentlichen Durchwegung durch den Schulcampus von der Haltestelle der
Stadtbahn über den geplanten zentralen Versorgungsbereiches bis zur geplanten
Wohnbebauung
-Â Â Â Â Â Â Â In
der Greifswalder Straße wird eine "Kiss and Ride" Zone für Eltern
& Zugehörige von Kindern der geplanten Schule errichtet.
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt"
gebietsbezogen konkretisiert werden.
02
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes JOV754 "Schulcampus Greifswalder Straße" in seiner
Fassung vom 16.11.2021 (Anlage 2) und dessen Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes JOV754 "Schulcampus Greifswalder
Straße" durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6c beigefügt.)