Beschluss

 

01

Für den Bereich östlich der Greifswalder Straße soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan JOV754 "Schulcampus Greifswalder Straße" aufgestellt werden.

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf (Anlage 2) zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Dabei werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-        Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche

-        Realisierung eines Schulcampus für bis zu 1000 Schüler / Schülerinnen sowie einer 2-Felder-Sporthalle zur bedarfsgerechten Abdeckung der erforderlichen Schulplätze

-        Festsetzung von erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines südlich gelegenen zentralen Versorgungsbereiches sowie angrenzender Straßenverkehrs- und Bahnflächen mit hoher Lärmbelastung

-        Einordnung einer öffentlichen Durchwegung durch den Schulcampus von der Haltestelle der Stadtbahn über den geplanten zentralen Versorgungsbereiches bis zur geplanten Wohnbebauung

-        In der Greifswalder Straße wird eine "Kiss and Ride" Zone für Eltern & Zugehörige von Kindern der geplanten Schule errichtet.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes JOV754 "Schulcampus Greifswalder Straße" in seiner Fassung vom 16.11.2021 (Anlage 2) und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes JOV754 "Schulcampus Greifswalder Straße" durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6a bis 6c beigefügt.)