Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Die Landeshauptstadt Erfurt bestellt nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung an den Flurstücken, 2384, 2385, 2387, 2388, 2389, der Gemarkung Stotternheim, Flur 1 Erbbaurechte mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren, zu einem Erbbauzins von 5 % unter Anwendung der "Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen bzw. selbstgenutzten Wohnimmobilen-Eigenheimrichtlinie". Soweit im Rahmen der Ausschreibung keine geeigneten Bewerber bestätigt werden können, da bspw. die geforderten Kriterien der Eigenheimrichtlinie nicht eingehalten werden, sind die betreffenden Grundstücke nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Verkehrswert einer Veräußerung zuzuführen.

 

02

Die Landeshauptstadt Erfurt veräußert die Flurstücke 2398, 2400, 2401, 2402, 2403, 2383, 2391 jeweils gelegen in der Gemarkung Stotternheim, Flur 1, nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zum Verkehrswert.