Sitzung: 27.04.2022 StR/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0160/22
Beschluss
01
Die Landeshauptstadt Erfurt bestellt nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung an den Flurstücken, 2384, 2385, 2387,
2388, 2389, der Gemarkung Stotternheim, Flur 1 Erbbaurechte mit einer Laufzeit
von maximal 90 Jahren, zu einem Erbbauzins von 5 % unter Anwendung der
"Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder
Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen bzw.
selbstgenutzten Wohnimmobilen-Eigenheimrichtlinie". Soweit im Rahmen der
Ausschreibung keine geeigneten Bewerber bestätigt werden können, da bspw. die
geforderten Kriterien der Eigenheimrichtlinie nicht eingehalten werden, sind
die betreffenden Grundstücke nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung
zum Verkehrswert einer Veräußerung zuzuführen.
02
Die Landeshauptstadt Erfurt veräußert die
Flurstücke 2398, 2400, 2401, 2402, 2403, 2383, 2391 jeweils gelegen in der
Gemarkung Stotternheim, Flur 1, nach Durchführung einer öffentlichen
Ausschreibung zum Verkehrswert.