Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Gebühren und Werbungskosten für die Veranstaltung "Maifeuer" und öffentliche Einweihung des Feuerwehrgerätehauses) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.