Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Brunnenfestes finanzielle Mittel i.H.v. 1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.