Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.)    Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)    Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

3.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.