Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Azmannsdorf finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2022, für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmesveranstaltung  zur Verfügung gestellt. Die beantragten Mittel können u.a. zur Anschaffung Banner, Vereinskleidung, Jubiläumsgeschenke, Gebühren, Fichten, Blumensträuße und Lichterketten) verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.