Sitzung: 04.04.2022 OR AZM/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0569/22
Beschluss:
Gemäß
§ 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Ortsteilbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Azmannsdorf
finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes 2022, für die Vorbereitung und Durchführung der
Kirmesveranstaltung zur Verfügung
gestellt. Die beantragten Mittel können u.a. zur Anschaffung Banner,
Vereinskleidung, Jubiläumsgeschenke, Gebühren, Fichten, Blumensträuße und
Lichterketten) verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.