Sitzung: 31.03.2022 OR NIE/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0471/22
Beschluss:
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, für die Vorbereitung und Durchführung der
Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zu
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke
für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines
Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.