Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.