Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule finanzielle Mittel in Höhe von 351,00 Euro, vorbehaltlich des bestätigten Haushaltes, für das Rosenmontagsfest zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung wird für den Kauf von süßem Backwerk für ca. 378 Schüler verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

4.)  Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.