Sitzung: 31.03.2022 OR MEL/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0264/22
Beschluss:
1.) Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2.) Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
3.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.